Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags muss nicht beziffert werden
22. Oktober 2019Keine nachträgliche Änderung eines Antrags, mit dem der Stichtag einer Einbringung festgelegt wurde
7. November 2019Hat ein wesentlich beteiligter GmbH- Gesellschafter bis zum 27. September 2017 seiner GmbH eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe in Form eines sog. Finanzplandarlehns gegeben, gehört dies zu den Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung. Fällt das Darlehn z. B infolge einer Insolvenz der GmbH aus, kann der Verlust steuerlich zu 60 % einkommensmindernd berücksichtigt werden.
Der Bundesfinanzhof hat in einer neuen Entscheidung nochmals dargestellt, wann ein Finanzplandarlehn vorliegt. Maßgebend sind die zwischen dem Gesellschafter und der GmbH getroffenen Vereinbarungen, denen zufolge die eingesetzten Mittel einlageähnlichen Charakter haben sollen, obwohl sie als Darlehn bezeichnet werden. Für ein Finanzplandarlehn sprechen etwa
- eine fehlende Kündigungsmöglichkeit des Darlehnsgebers,
- unter Fremden unübliche Konditionen der Darlehnsgewährung,
- zeitlicher Zusammenhang zwischen Gesellschaftsgründung und Darlehnsvertrag sowie
- eine langfristige, den Geldbedarf der GmbH abdeckende Darlehnsüberlassung.

